法院裁定:Snapchat 聊天机器人不得利用儿童数据投放广告
Gericht: Snapchat-Chatbot darf aus Kinderdaten keine Werbung machen | heise online
德国科隆地方法院裁定,Snap 的 AI 聊天机器人使用条款违反欧洲数据保护法,因其以预勾选同意方式让用户同意将数据用于定向广告。法院支持德国联邦消费者中心协会的禁令请求,若判决生效,Snapchat 最高须支付 25 万欧元罚款。Snap 可就该判决向更高审级上诉。
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Bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld soll Snapchat zahlen, wenn es sich nicht an ein Urteil des Landgerichts Köln hält – sofern es rechtskräftig wird. Die Richter stellten fest: Snap hat für die die Nutzung personenbezogener Daten mit seinen Nutzungsbedingungen für den KI-Chatbot klar gegen europäisches Datenschutzrecht verstoßen. Es mangelte dabei bereits an den grundlegendsten Voraussetzungen für eine Rechtmäßigkeit: Mit vorangehakten Einwilligungserklärungen sollten die Nutzer in allerlei Datenverarbeitungen einwilligen, unter anderem in die Verarbeitung von Daten zu gezielter Werbeausspielung.
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Kein wirksames Argument sah das Landgericht auch in dem vorgetragenen Argument, Daten seien nur für Zwecke personalisierter Werbung genutzt worden. Dies verfange nicht, heißt es im Urteil. Auch das Argument, dass zudem Daten zur Verarbeitung quasi von den Nutzern aufgedrängt würden, überzeugte die Richter nicht – die Snap Group nutzt laut eigener Darstellung alle Daten, die Teil von Chats wären, um daraus passende Werbeanzeigen generieren zu lassen. Die Datenverarbeitung bliebe selbst dann rechtswidrig, wenn der KI-Chatbot auf einen Hinweistext zur Datenverarbeitung vor der ersten Nutzung gebe. Auch das sogenannte berechtigte Interesse legitimiere das Handeln des Unternehmens hier nicht.
Verbraucherschützer gingen gegen Snap vor
Die Richter in Köln gaben damit dem Verbraucherzentrale Bundesverband in weiten Teilen recht: Dieser hatte den Betreiber Snap auf Unterlassung in Anspruch genommen. Diese Möglichkeit besteht im europäischen Datenschutzrecht ausdrücklich und befugte Verbände machen nunmehr häufiger davon Gebrauch. Gerade bei der Verarbeitung der Daten Minderjähriger zu Werbezwecken gibt es inzwischen zudem weitere spezielle Verbote, die Teil des Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union sind. Zudem enthält dieser umfangreiche Sorgfaltspflichten: Insbesondere die besonders großen Plattformen wie eben Snapchat müssen spezifische Risiken für ihre Nutzer identifizieren und adressieren. Der DSA war jedoch zum Zeitpunkt der ursprünglichen Abmahnung Snaps durch den vzbv noch nicht in Kraft getreten. Gegen das Ende September gesprochene Urteil (AZ 33 O 120/24), dessen Text nun vorliegt, kann Snap vor höheren Instanzen vorgehen.
(mho)