Auslegungssache 171:欧盟 Digital-Omnibus 被指偏袒科技企业,vzbv 谈…
Auslegungssache 171: Omnibus mit Schlagseite | heise online
欧盟 Digital-Omnibus 拟一次性修改 DSGVO 和 E-Privacy 指令,德国消费者组织 vzbv 的 Michaela Schröder 在 c't 播客 Auslegungssache 第 171 期中批评该方案被包装成“澄清”,实则包含重大改动。她指出,成员国在 10 月 21 日达成的理事会立场删除了用户可机器读取的 Cookie 偏好信号,并取消了无条件反对个人数据用于 AI 训练的权利,Cookie 横幅因此可能继续存在。
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Die EU will mit dem sogenannten Digital-Omnibus mehrere Digitalgesetze in einem Rutsch ändern, darunter die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die E-Privacy-Richtlinie. Kaum ein Vorhaben ruft derzeit so viele Lobbyisten vor allem der Tech-Unternehmen auf den Plan, wie die Organisation Lobbycontrol gerade in einer Recherche mit dem Corporate Europe Observatory dokumentiert hat.
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Mittendrin steht aber auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). In Episode 171 des c’t-Datenschutz-Podcasts sprechen c't-Redakteur Holger Bleich und heise-Verlagsjustiziar Joerg Heidrich mit Michaela Schröder. Sie verantwortet als Bereichsleiterin und Mitglied der Geschäftsleitung die verbraucherpolitischen Themenbereiche Digitales und Medien, Finanzmarkt, Gesundheit und Pflege sowie Lebensmittel. Außerdem verantwortet sie das Brüsseler Büro des Verbands.
Unsichtbares Lobbying
Michaela Schröder beim Podcasten in der Auslegungssache
Schröder erklärt zunächst, wie der vzbv arbeitet. Der Verband entstand nach der BSE-Krise auf Beschluss des Bundestags. Der Staat finanziert ihn, trotzdem versteht er sich als unabhängig. Unter seinem Dach versammeln sich die 16 Verbraucherzentralen der Länder und 28 weitere Verbände. Ein eigenes Büro in Brüssel hält Schröder für unverzichtbar, denn dort entstünden inzwischen über 80 Prozent der Verbraucherschutzgesetze. Datenschutz zählt der Verband zum Verbraucherschutz.
Den Digital-Omnibus hat die EU-Kommission nach Beobachtung von Schröder als bloße Klarstellung verkauft. Diese Darstellung hält Schröder für falsch, denn der Vorschlag enthalte teils gravierende Änderungen. Die Runde nimmt deshalb die Position auseinander, auf die sich die Mitgliedstaaten im Rat am 21. Oktober geeinigt haben.
Bei der Pseudonymisierung erkennt Schröder allenfalls eine minimale Verbesserung. Dass Unternehmen unbegründete Auskunftsanfragen künftig leichter abweisen dürfen, sieht sie kritisch. Heidrich begrüßt diesen Punkt dagegen, weil er als Datenschutzbeauftragter immer wieder Anfragen erlebe, die nur aus Rache gestellt werden. Beim Training von KI-Systemen mit persönlichen Daten hat der Rat aus Schröders Sicht den ohnehin verbraucherunfreundlichen Kommissionsvorschlag noch verschärft: Er hat das bedingungslose Recht gestrichen, der Nutzung zu widersprechen.
Cookie-Banner dürften bleiben
Am meisten ärgert Schröder das Schicksal der Cookie-Regeln. Der Kommissionsvorschlag sah maschinenlesbare Signale vor: Nutzer legen ihre Präferenz einmal fest, etwa im Browser, und Websites müssen sich daran halten. Für Schröder war das der beste Teil des Pakets. Im Rat flog die Regelung heraus, auch weil sich die deutsche Bundesregierung vehement dagegen eingesetzt hat.
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Übrig bleiben Ausnahmen für Reichweitenmessung und Frist-Kosmetik: Wer Cookies ablehnt, soll nach vier Monaten erneut gefragt werden dürfen. Bleich bringt ein generelles Verbot personalisierter Werbung ins Spiel, um Tracking-Cookies überflüssig zu machen, und genau dafür setzt sich der vzbv mit Blick auf den geplanten Digital Fairness Act ein.
Das Parlament will seine Position bis Februar finden, danach folgen im sogenannten Trilog-Format die Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament. Schröders Wunsch an die Datenschutzfee fällt entsprechend aus: Die EU soll den Omnibus neu aufsetzen oder zumindest die Präferenzsignale wieder aufnehmen.
Episode 171:
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Auslegungssache, der Datenschutz-Podcast des c't Magazins
(hob)