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heise online更新于 11月4日 14:30

欧洲法院总顾问意见:Gemini 等 AI 聊天机器人可能侵犯版权

EuGH-Gutachten: KI-Chatbots können Urheberrecht verletzen | heise online

AI 导读

欧洲法院总顾问 Maciej Szpunar 出具意见认为,Gemini 等 AI 聊天机器人抓取并使用网站新闻文章生成回答,可能触及出版商的复制权和向公众提供权。他提出判断标准:是否绕过付费墙等非法访问,回答是否以可识别方式再现原文表达、以致读者无需再打开原文。该意见不具约束力,判决预计不会早于 2027 年。案件源于匈牙利出版商 Like Company 起诉 Google,称 Gemini 未经许可复制其受保护文本。对于 AI 训练问题,Szpunar 认为匈牙利法院的两问属假设性、不予受理,但指出在文本与数据挖掘例外下,用受保护作品训练模型属“自由允许”。Google 表示欢迎这一训练相关表态。

推荐理由

AI 评分 59

欧洲法院总顾问意见给出判断聊天机器人使用新闻内容是否侵权的具体标准,可供关注 AI 与版权边界的人参考。

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正文

KI-Chatbots wie Googles Gemini können einem Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge Urheberrecht verletzen. Wenn die Chatbots Presseartikel von Webseiten abrufen und verwenden, um Nutzerinnen und Nutzern eine Antwort bereitzustellen, könne dies die Rechte von Verlagen auf Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung berühren, stellte Generalanwalt Maciej Szpunar in seinen Schlussanträgen laut Mitteilung des Gerichtshofs fest.

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Das viel beachtete Verfahren zu KI-Training mit geschützten Werken ist das erste zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH in Luxemburg. Das Gutachten ist für die Richterinnen und Richter nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden. Zuvor hieß es, dass mit einem Urteil des EuGH wohl kaum vor 2027 zu rechnen ist.

Generalanwalt nennt Kriterien

Ob eine Vervielfältigung vorliegt, hängt dem Generalanwalt zufolge zum einen davon ab, ob der Chatbot unrechtmäßig auf den Artikel zugegriffen hat, etwa durch Umgehung technischer Maßnahmen wie einer Bezahlschranke. Zum anderen betont Szpunar, das Recht der Presseverlage schütze nicht die berichteten Tatsachen, sondern nur die „spezifische Ausdrucksform“ der Veröffentlichungen. Das Recht solle Verlagen kein Monopol auf Nachrichten verschaffen.

Entscheidend sei, ob die Antwort die Ausdrucksform in erkennbarer Weise wiederverwende, und zwar so, dass Leserinnen und Leser keinen Anlass mehr haben, den Originaltext aufzurufen. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung werde in der Regel verletzt, wenn die Ausdrucksform in den Antworten „systematisch erkennbar“ sei.

Hintergrund ist ein Rechtsstreit in Ungarn. Der Presseverlag Like Company, der mehrere Nachrichtenportale betreibt, verklagte dort Google. Der Vorwurf: Gemini habe geschützte Texte des Verlags ohne Genehmigung vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht. Das zuständige Gericht in Budapest legte dem EuGH Fragen zu EU-Recht vor. Entscheiden muss den Fall am Ende das ungarische Gericht, das dabei an die Vorgaben des EuGH gebunden ist.

Bemerkung zu KI-Training

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Zwei Fragen des ungarischen Gerichts zum Training von KI-Modellen hält der Generalanwalt für unzulässig. Sie seien hypothetisch, da es keine Beweise gebe, dass Artikel des klagenden Verlags für das Training der Gemini-Modelle verwendet wurden. Er merkte jedoch an, dass die Nutzung geschützter Werke zum Training eines KI-Modells „frei zulässig“ sei im Rahmen einer gesetzlichen Ausnahme, der sogenannten Text- und Data-Mining-Schranke. Sie erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen, Texte und Daten automatisiert auszulesen und zu analysieren, um etwa bestimmte Muster zu erkennen.

Ein Google-Sprecher teilte mit, dass das Unternehmen die Stellungnahme zu KI-Training begrüße. „Gemini erlernt sprachliche Muster, um originale Inhalte zu generieren, anstatt Inhalte zu reproduzieren“, hieß es. Rechteinhaber hätten zudem die Möglichkeit, der Nutzung ihrer Inhalte zu widersprechen.

(fds)

来源

heise online